1 KLs 6 Js 81/08 - 5/11•Landgericht Paderborn, 2012-11-14, 1 KLs 6 Js 81/08 - 5/11
Landgericht Paderborn, 2012-11-14, 1 KLs 6 Js 81/08 - 5/11
1 KLs 6 Js 81/08 - 5/11Kantonsgericht14.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 1 KLs 6 Js 81/08 - 5/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: 1 KLs 6 Js 81/08 - 5/11
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:1114.1KLS6JS81.08.5.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges, Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Es wird angeordnet, dass im Hinblick auf die während des Verfahrens vorübergehend eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung 2 Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als verbüßt gelten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
- §§ 263 Abs. 1, Abs. 3, 22, 23, 25 Abs. 2, 53 StGB, 370 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 AO, 31 Abs. 1 KStG, 14 a GewStG -
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