Landgericht Paderborn, 2012-10-29, 5 T 324/12

5 T 324/12Kantonsgericht29.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 324/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-29

Aktenzeichen: 5 T 324/12

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:1029.5T324.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Schuldners gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 24.07.2012 wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf einen Betrag von 11.900,00 Euro festgesetzt.

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