5 T 324/12•Landgericht Paderborn, 2012-10-29, 5 T 324/12
Landgericht Paderborn, 2012-10-29, 5 T 324/12
5 T 324/12Kantonsgericht29.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 324/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-29
Aktenzeichen: 5 T 324/12
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:1029.5T324.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Schuldners gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 24.07.2012 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf einen Betrag von 11.900,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.