Landgericht Paderborn, 2012-09-11, 5 T 283/12

5 T 283/12Kantonsgericht11.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 283/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-11

Aktenzeichen: 5 T 283/12

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:0911.5T283.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt zu Aktenzeichen 16 M 1852/12 vom 20.07.2012 wird aufgehoben.

Das Amtsgericht Lippstadt wird angewiesen, den Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht aus den Gründen seiner bisherigen ablehnenden Entscheidung zurückzuweisen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

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