5 T 283/12•Landgericht Paderborn, 2012-09-11, 5 T 283/12
Landgericht Paderborn, 2012-09-11, 5 T 283/12
5 T 283/12Kantonsgericht11.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 283/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-11
Aktenzeichen: 5 T 283/12
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:0911.5T283.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt zu Aktenzeichen 16 M 1852/12 vom 20.07.2012 wird aufgehoben.
Das Amtsgericht Lippstadt wird angewiesen, den Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht aus den Gründen seiner bisherigen ablehnenden Entscheidung zurückzuweisen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
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