4 O 458/10•Landgericht Paderborn, 2011-12-07, 4 O 458/10
Landgericht Paderborn, 2011-12-07, 4 O 458/10
4 O 458/10Kantonsgericht07.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 458/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-07
Aktenzeichen: 4 O 458/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:1207.4O458.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde des Notars Dr. … in …. vom 24.10.1997, UR-Nr. …., geändert am 30.01.1998 zur UR-Nr. .. für …., wird für unzulässig erklärt.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 678.000,00 €.
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