9 T 10/11•Landgericht Paderborn, 2011-12-02, 9 T 10/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 9 T 10/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-02
Aktenzeichen: 9 T 10/11
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:1202.9T10.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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