Landgericht Paderborn, 2011-12-02, 9 T 10/11

9 T 10/11Kantonsgericht02.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 9 T 10/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-02

Aktenzeichen: 9 T 10/11

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:1202.9T10.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.