4 O 140/11•Landgericht Paderborn, 2011-11-10, 4 O 140/11
Landgericht Paderborn, 2011-11-10, 4 O 140/11
4 O 140/11Kantonsgericht10.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 140/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: 4 O 140/11
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:1110.4O140.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, im Wege des Kostenvorschusses an die Kläger Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 14.900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die den Kostenvorschuss übersteigenden Mängelbeseitigungskosten bezüglich der fehlerhaften Rohrverbindungen der Warmwasserinstallation im Hause W-Weg, T der Kläger zu tragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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