Landgericht Paderborn, 2011-08-05, 2 O 319/10

2 O 319/10Kantonsgericht05.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 319/10 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-05

Aktenzeichen: 2 O 319/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:0805.2O319.10.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 6 % und der Beklagte zu 94 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages vor der Vollstreckung leistet.

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