Landgericht Paderborn, 2011-03-14, 05 KLs-112 Js 865/10-40/10

05 KLs-112 Js 865/10-40/10Kantonsgericht14.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 05 KLs-112 Js 865/10-40/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-14

Aktenzeichen: 05 KLs-112 Js 865/10-40/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:0314.05KLS112JS865.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Jugendkammer –Jugendschutzkammer- des Landgerichts Paderborn

Tenor

Der Angeklagte ... wird - unter Freispruch im Übrigen - verurteilt wegen Vergewaltigung, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten in 4 Fällen sowie

wegen Beischlafs zwischen Verwandten in 48 Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten.

Die Angeklagte ... wird - unter Freispruch im Übrigen - verurteilt

wegen Vergewaltigung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen der Angeklagten tragen im Umfang der Verurteilung die Angeklagten und im Umfang des Freispruchs die Landeskasse.

Die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin tragen die Angeklagten.

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§§ 173, 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 u. 2, 25 Abs. 2, 52, 53

StGB-

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§§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, 25 Abs. 2, 53 StGB-

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