2 O 429/07•Landgericht Paderborn, 2009-09-01, 2 O 429/07
Landgericht Paderborn, 2009-09-01, 2 O 429/07
2 O 429/07Kantonsgericht01.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 O 429/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-01
Aktenzeichen: 2 O 429/07
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2009:0901.2O429.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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