7 O 29/08•Landgericht Paderborn, 2008-08-05, 7 O 29/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 7 O 29/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-05
Aktenzeichen: 7 O 29/08
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:0805.7O29.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 201.142,34 € (i.W.: zweihunderteintausendeinhundertzweiundvierzig 34/100 Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz
aus 23.598,40 € seit dem 15.10.2007,
aus 15.937,31 € seit dem 15.11.2007,
aus 36.620,77 € seit dem 15.12.2007,
aus 51.033,23 € seit dem 17.01.2008
und aus 73.952,63 € seit dem 20.02.2008
abzüglich per 18.01.2008 aufgerechneter 3.280,85 € und per 04.06.2008 auf die Hauptforderung gezahlter 3.628,45 €
zu zahlen.
Wegen der Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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