Landgericht Paderborn, 2008-08-05, 7 O 27/08

7 O 27/08Kantonsgericht05.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 7 O 27/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-05

Aktenzeichen: 7 O 27/08

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:0805.7O27.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 454.960,02 € (i.W.: vierhundertvierundfünfzigtausendneunhundertsechzig 02/100 Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz

aus 37.534,04 € seit dem 15.09.2007,

aus 54.287,31 € seit dem 15.10.22007,

aus 32.837,99 € seit dem 17.11.2007,

aus 89.949,33 € seit dem 15.12.2007,

aus 88.339,06 € seit dem 17.01.2008,

und aus 152.012,29 € seit dem 17.02.2008

zu zahlen.

Wegen der Zinsmehrforderung wird die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten nach einem Streitwert von 582.714,18 € werden zu 1/5 der Klägerin und zu 4/5 der Beklagten auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten nach einem Streitwert von 454.960,02 € werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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