2 O 401/04•Landgericht Paderborn, 2008-04-09, 2 O 401/04
Landgericht Paderborn, 2008-04-09, 2 O 401/04
2 O 401/04Kantonsgericht09.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 O 401/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-09
Aktenzeichen: 2 O 401/04
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:0409.2O401.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 70 % und dem Beklagten zu 30 % auferlegt, mit Ausnahme der durch die Einholung des Sachverständigengutachtens entstandenen Kosten, die die Kläger vorab alleine tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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