5 T 21/08•Landgericht Paderborn, 2008-02-26, 5 T 21/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 21/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 5 T 21/08
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:0226.5T21.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 23.07.2007 (3 III 55/07) wird aufgehoben.
Der Antrag des Landrats ......... vom 19.07.2007 auf Berichtigung des Geburtenbuches ................ wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführer trägt die antragstellende Behörde.
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