4 O 595/06•Landgericht Paderborn, 2008-01-14, 4 O 595/06
Landgericht Paderborn, 2008-01-14, 4 O 595/06
4 O 595/06Kantonsgericht14.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 595/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-14
Aktenzeichen: 4 O 595/06
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:0114.4O595.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 20.02.2007 werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 23.530,27 € (i. W. dreiundzwanzigtausendfünfhundertdreißig 27/100 Euro), die Beklagten zu 2-6) und 8-10) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2007, die Beklagte zu 7) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2007 und die Beklagte zu 1) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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