Landgericht Paderborn, 2007-11-02, 3 O 246/07

3 O 246/07Kantonsgericht02.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 246/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-02

Aktenzeichen: 3 O 246/07

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2007:1102.3O246.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17. 755, 54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. 01. 2007 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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