Landgericht Paderborn, 2006-03-10, 5 T 48/06

5 T 48/06Kantonsgericht10.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 48/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-10

Aktenzeichen: 5 T 48/06

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2006:0310.5T48.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.

Der Gegenstrandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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