5 T 48/06•Landgericht Paderborn, 2006-03-10, 5 T 48/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 48/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-10
Aktenzeichen: 5 T 48/06
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2006:0310.5T48.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.
Der Gegenstrandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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