5 T 467/05•Landgericht Paderborn, 2006-01-26, 5 T 467/05
Landgericht Paderborn, 2006-01-26, 5 T 467/05
5 T 467/05Kantonsgericht26.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 467/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-26
Aktenzeichen: 5 T 467/05
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2006:0126.5T467.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des ……. vom 04.12.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 30.11.2005 dahin abgeändert, dass dem … ……, für die Tätigkeit seines Mitarbeiters Herrn …. eine Vergütung in Höhe von 462,00 € für die Betreuung in der Zeit vom 01.07.2005 bis 30.09.2005 zu-steht.
Der Anspruch richtet sich wegen Mittellosigkeit des Betroffenen gegen die Landeskasse.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen.
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