11 Vollz H 339/04 (11 a)•Landgericht Paderborn, 2004-09-01, 11 Vollz H 339/04 (11 a)
Landgericht Paderborn, 2004-09-01, 11 Vollz H 339/04 (11 a)
11 Vollz H 339/04 (11 a)Kantonsgericht01.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 11 Vollz H 339/04 (11 a) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-01
Aktenzeichen: 11 Vollz H 339/04 (11 a)
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2004:0901.11VOLLZ.H339.04.1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung vom 5.8.2004 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
Der Gegenstandswert wird auf 300,-- EUR festgesetzt.
Das Prozesskostenhilfegesuch des Betroffenen wird zurückgewiesen.
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