3 O 253/03•Landgericht Paderborn, 2004-03-11, 3 O 253/03
Landgericht Paderborn, 2004-03-11, 3 O 253/03
3 O 253/03Kantonsgericht11.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 253/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-11
Aktenzeichen: 3 O 253/03
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2004:0311.3O253.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.090,34 € (i. W.: viertausendneunzig 34/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 03.10.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56 % und die Beklagte zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung
leistet.
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