Landgericht Paderborn, 2004-03-11, 3 O 253/03

3 O 253/03Kantonsgericht11.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 253/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-11

Aktenzeichen: 3 O 253/03

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2004:0311.3O253.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.090,34 € (i. W.: viertausendneunzig 34/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 03.10.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56 % und die Beklagte zu 44 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung

leistet.

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