Landgericht Paderborn, 2004-02-12, 3 O 473/03

3 O 473/03Kantonsgericht12.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 473/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-12

Aktenzeichen: 3 O 473/03

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2004:0212.3O473.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung

leistet.

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