2 0 351/01•Landgericht Paderborn, 2001-12-04, 2 0 351/01
Landgericht Paderborn, 2001-12-04, 2 0 351/01
2 0 351/01Kantonsgericht04.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 0 351/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-04
Aktenzeichen: 2 0 351/01
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2001:1204.2.0.351.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 1.900 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Sicherheit kann auch durch unbefristete Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.
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