Landgericht Münster, 2025-09-03, 22 KLs-540 Js 879/25-8/25

22 KLs-540 Js 879/25-8/25Kantonsgericht03.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 22 KLs-540 Js 879/25-8/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-03

Aktenzeichen: 22 KLs-540 Js 879/25-8/25

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0903.22KLS540JS879.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewandte Vorschriften: § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 S. 1, S. 2 Nr. 1 StGB

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