Landgericht Münster, 2025-07-22, 2 Ks-30 Js 351/24-3/25

2 Ks-30 Js 351/24-3/25Kantonsgericht22.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 351/24-3/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-22

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 351/24-3/25

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0722.2KS30JS351.24.3.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes schuldig. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: § 211 StGB

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