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5 T 32/2525•Landgericht Münster, 2025-03-31, 5 T 32/2525
5 T 32/2525Kantonsgericht31.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-31
Aktenzeichen: 5 T 32/2525
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0331.5T32.2525.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-) Kammer
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von einer Kostenentscheidung sieht die Kammer ab mit der Folge, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden (vgl. § 25 Abs. 2 Satz 1 GNotKG).
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt (vgl. § 23 Abs. 3 RVG).
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