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2 Ks-30 Js 173/24-12/24•Landgericht Münster, 2025-02-20, 2 Ks-30 Js 173/24-12/24
2 Ks-30 Js 173/24-12/24Kantonsgericht20.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-20
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 173/24-12/24
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0220.2KS30JS173.24.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Die Unterbringung des Beschuldigten Y. in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Angeklagte T. wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Der Beschuldigte Y. und der Angeklagte T. tragen die Kosten des Verfahrens, ihre Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschriften: §§ 227, 239, 21, 25 Abs. 2, 52, 63 StGB.
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