Landgericht Münster, 2025-01-23, 5 T 502/24

5 T 502/24Kantonsgericht23.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 502/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-23

Aktenzeichen: 5 T 502/24

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0123.5T502.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil- (Beschwerde-) Kammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 11.09.2024 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.042,79 € festgesetzt.

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