Landgericht Münster, 2025-01-17, 2 Ks-30 Js 144/03-2/23

2 Ks-30 Js 144/03-2/23Kantonsgericht17.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 144/03-2/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-17

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 144/03-2/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0117.2KS30JS144.03.2.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Von dieser Freiheitsstrafe gilt ein Jahr und ein Monat als vollstreckt.

Eine gegen den Angeklagten vollstreckte Auslieferungshaft in Frankreich wird im Verhältnis 1:1 angerechnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewandte Vorschriften: § 211 StGB.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.