Landgericht Münster, 2024-12-20, 5 T 464/24

5 T 464/24Kantonsgericht20.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 464/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-20

Aktenzeichen: 5 T 464/24

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:1220.5T464.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Betreuers vom 13.10.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.10.2024 abgeändert:

Auf den Antrag des Betreuers vom 06.09.2024 wird für den Zeitraum ab dem 07.09.2024 bis 06.09.2025 eine Vergütung in Höhe von vierteljährlich 445,50 € festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gegen die Staatskasse.

Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen.

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