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5 T 464/24•Landgericht Münster, 2024-12-20, 5 T 464/24
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 5 T 464/24
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:1220.5T464.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Auf die sofortige Beschwerde des Betreuers vom 13.10.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.10.2024 abgeändert:
Auf den Antrag des Betreuers vom 06.09.2024 wird für den Zeitraum ab dem 07.09.2024 bis 06.09.2025 eine Vergütung in Höhe von vierteljährlich 445,50 € festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gegen die Staatskasse.
Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen.
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