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8 KLs 8/24 (44 Js 726/20)•Landgericht Münster, 2024-12-11, 8 KLs 8/24 (44 Js 726/20)
8 KLs 8/24 (44 Js 726/20)Kantonsgericht11.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-11
Aktenzeichen: 8 KLs 8/24 (44 Js 726/20)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:1211.8KLS8.24.44JS726.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Der Angeklagte N. wird wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte H. wird wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Hinsichtlich des Angeklagten N. wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 61.000 € angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften:
I. für den Angeklagten N.: §§ 332 Abs. 1 Satz 1, 335 Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 2 Nr. 1, 73, 73c StGB
II. für den Angeklagten H.: §§ 334 Abs. 1 Satz 1, 335 Abs. 1 Nr. 1 b), Abs. 2 Nr. 1 StGB
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