Landgericht Münster, 2024-10-23, 11 Qs-82 Js 7330/24-58/24

11 Qs-82 Js 7330/24-58/24Kantonsgericht23.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 Qs-82 Js 7330/24-58/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-23

Aktenzeichen: 11 Qs-82 Js 7330/24-58/24

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:1023.11QS82JS7330.24.5.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt Y. aus S. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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