Landgericht Münster, 2024-10-10, 5 T 462/24

5 T 462/24Kantonsgericht10.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 462/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-10

Aktenzeichen: 5 T 462/24

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:1010.5T462.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil- (Beschwerde-) Kammer

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene, wobei das Beschwerdeverfahren gerichtsgebührenfrei ist und gerichtliche Auslagen nur nach Maßgabe des § 26 Abs. 3 GNotKG erhoben werden.

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