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115 O 23/24•Landgericht Münster, 2024-09-05, 115 O 23/24
115 O 23/24Kantonsgericht05.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-05
Aktenzeichen: 115 O 23/24
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0905.115O23.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
unterbreitet das Gericht den Parteien nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage den folgenden Vergleichsvorschlag:
Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.100,00 €.
Mit der Zahlung des in Ziff. 1) des Vergleichs bezeichneten Betrags sind alle Forderungen des Klägers aus den streitgegenständlichen Versicherungsfällen, Schadennummern No. 1 und No. 2, erledigt, seien sie bekannt oder unbekannt.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
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