Landgericht Münster, 2024-09-05, 115 O 23/24

115 O 23/24Kantonsgericht05.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 115 O 23/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-05

Aktenzeichen: 115 O 23/24

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0905.115O23.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

unterbreitet das Gericht den Parteien nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage den folgenden Vergleichsvorschlag:

  1. Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.100,00 €.

  2. Mit der Zahlung des in Ziff. 1) des Vergleichs bezeichneten Betrags sind alle Forderungen des Klägers aus den streitgegenständlichen Versicherungsfällen, Schadennummern No. 1 und No. 2, erledigt, seien sie bekannt oder unbekannt.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

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