Landgericht Münster, 2024-07-03, 110 O 50/23

110 O 50/23Kantonsgericht03.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 110 O 50/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-03

Aktenzeichen: 110 O 50/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0703.110O50.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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