Landgericht Münster, 2024-02-14, 1 S 4/23

1 S 4/23Kantonsgericht14.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 1 S 4/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-14

Aktenzeichen: 1 S 4/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0214.1S4.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivil-(Berufungs-) Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.219,31 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.