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1 S 4/23•Landgericht Münster, 2024-02-14, 1 S 4/23
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 1 S 4/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0214.1S4.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivil-(Berufungs-) Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.219,31 Euro festgesetzt.
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