Landgericht Münster, 2024-01-26, 5 T 533/23

5 T 533/23Kantonsgericht26.01.2024

Regest

Ist der Abschluss des Insolvenzverfahrens bei beschleunigter Durchführung durch den Insolvenzverwalter möglich, ist eine Auslagenpauschale für das 2. Tätigkeitsjahr nicht zuzubilligen..

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 533/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-26

Aktenzeichen: 5 T 533/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0126.5T533.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Normen: § 64 InsO, § 8 InsVV

Leitsätze

Ist der Abschluss des Insolvenzverfahrens bei beschleunigter Durchführung durch den Insolvenzverwalter möglich, ist eine Auslagenpauschale für das 2. Tätigkeitsjahr nicht zuzubilligen..

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 500 € festgesetzt.

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