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1 Qs 4/24•Landgericht Münster, 2024-01-24, 1 Qs 4/24
Entscheidungsdatum: 2024-01-24
Aktenzeichen: 1 Qs 4/24
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0124.1QS4.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
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