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8 O 166/22•Landgericht Münster, 2023-11-23, 8 O 166/22
8 O 166/22Kantonsgericht23.11.2023
Auch unter Miterben kommt ausnahmsweise ein Nutzungsersatzanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB in Betracht, wenn ein Miterbe sein Nutzungsrecht unberechtigt überschreitet.
Entscheidungsdatum: 2023-11-23
Aktenzeichen: 8 O 166/22
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:1123.8O166.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; BGB § 2038, § 743, § 745
Auch unter Miterben kommt ausnahmsweise ein Nutzungsersatzanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB in Betracht, wenn ein Miterbe sein Nutzungsrecht unberechtigt überschreitet.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
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