Landgericht Münster, 2023-11-23, 8 O 166/22

8 O 166/22Kantonsgericht23.11.2023

Regest

Auch unter Miterben kommt ausnahmsweise ein Nutzungsersatzanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB in Betracht, wenn ein Miterbe sein Nutzungsrecht unberechtigt überschreitet.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 166/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-23

Aktenzeichen: 8 O 166/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:1123.8O166.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; BGB § 2038, § 743, § 745

Leitsätze

Auch unter Miterben kommt ausnahmsweise ein Nutzungsersatzanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB in Betracht, wenn ein Miterbe sein Nutzungsrecht unberechtigt überschreitet.

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

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