projekte
2 Ks-30 Js 237/23-10/23•Landgericht Münster, 2023-10-30, 2 Ks-30 Js 237/23-10/23
2 Ks-30 Js 237/23-10/23Kantonsgericht30.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-30
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 237/23-10/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:1030.2KS30JS237.23.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.
Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften: § 211 Abs. 1 und 2 StGB
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.