Landgericht Münster, 2023-10-17, 21 KLs-540 Js 1818/19-1/23

21 KLs-540 Js 1818/19-1/23Kantonsgericht17.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 21 KLs-540 Js 1818/19-1/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-17

Aktenzeichen: 21 KLs-540 Js 1818/19-1/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:1017.21KLS540JS1818.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften schuldig.

Er wird unter Auflösung der durch Urteil des Landgerichts Münster vom 17.03.2020, Az. 21 Kls 1/19 gebildeten Gesamtstrafe und unter Einbeziehung der dortigen Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. 3 Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten als vollstreckt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

§ 184 b Abs. 3 StGB in der Fassung vom 01.07.2017, § 184 c Abs. 3 StGB in der Fassung vom 21.01.2015; 52, 55 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.