Landgericht Münster, 2023-09-18, 5 T 394/23

5 T 394/23Kantonsgericht18.09.2023

Regest

Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 – Az. IX ZB 2/18 -).

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 394/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-18

Aktenzeichen: 5 T 394/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0918.5T394.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil- (Beschwerde-) Kammer

Normen: 36 Abs. 1 und 4 InsO, 850 f Abs. 1 Ziffer 2

Leitsätze

Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 – Az. IX ZB 2/18 -).

Tenor

Die Beschwerde der Schuldnerin vom 21. August 2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 10. August 2023, mit dem der Antrag der Schuldnerin auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 36 Abs. 1 und 4 InsO, 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO zurückgewiesen wird, wird auf Kosten der Schuldnerin (§ 97 Abs. 1 ZPO) zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.