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22 KLs-210 Js 842/21-10/23•Landgericht Münster, 2023-09-13, 22 KLs-210 Js 842/21-10/23
22 KLs-210 Js 842/21-10/23Kantonsgericht13.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-13
Aktenzeichen: 22 KLs-210 Js 842/21-10/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0913.22KLS210JS842.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen schweren Bandendiebstahls in neun Fällen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Gegen den Angeklagten wird als Gesamtschuldner mit den gesondert Verurteilten W., G. und L. die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.596,59 EUR angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§ 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3, § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244a Abs. 1 und 2, §§ 22, 23, 25 Abs. 2, §§ 53, 73, 73c StGB.
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