Landgericht Münster, 2023-08-07, 9 KLs-61 Js 1656/17-38/20

9 KLs-61 Js 1656/17-38/20Kantonsgericht07.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 9 KLs-61 Js 1656/17-38/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-07

Aktenzeichen: 9 KLs-61 Js 1656/17-38/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0807.9KLS61JS1656.17.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges in 18 Fällen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten 2 Monate der erkannten Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen wird in Höhe von 347.485,28 EUR angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften:

§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2, 53, 54, 73, 73c StGB.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.