Landgericht Münster, 2023-06-20, 2 Ks-30 Js 902/22-5/23

2 Ks-30 Js 902/22-5/23Kantonsgericht20.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 902/22-5/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-20

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 902/22-5/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0620.2KS30JS902.22.5.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewandte Vorschriften: §§ 20, 63 StGB

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