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8 O 136/22•Landgericht Münster, 2023-06-01, 8 O 136/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-01
Aktenzeichen: 8 O 136/22
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0601.8O136.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.128,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2021 sowie 10,00 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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