Landgericht Münster, 2023-03-22, 21 KLs-30 Js 648/22-16/22

21 KLs-30 Js 648/22-16/22Kantonsgericht22.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 21 KLs-30 Js 648/22-16/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-22

Aktenzeichen: 21 KLs-30 Js 648/22-16/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0322.21KLS30JS648.22.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge – unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Münster vom 09.06.2022 (Az. 16 Ds 63 Js 792/22 108/22) – zu einer Einheitsjugendstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

§§ 227 Abs. 1 StGB, 1, 31, 74, 105 ff. JGG

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