Landgericht Münster, 2023-03-07, 2 O 54/22

2 O 54/22Kantonsgericht07.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 O 54/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-07

Aktenzeichen: 2 O 54/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0307.2O54.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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