Landgericht Münster, 2023-02-24, 14 OH 1/20

14 OH 1/20Kantonsgericht24.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 14 OH 1/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-24

Aktenzeichen: 14 OH 1/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0224.14OH1.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Antragsteller haben die den Antragsgegnern im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten als Gesamtschuldner zu tragen (§ 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO).

Gründe

Gründe:

Den Antragstellern ist eine Frist zur Klageerhebung gem. § 494a Abs. 1 ZPO gesetzt worden. Diese Frist ist verstrichen, ohne dass Klage erhoben worden ist.

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