Landgericht Münster, 2022-12-15, 8 O 34/22

8 O 34/22Kantonsgericht15.12.2022

Regest

Hat der Geschädigte infolge einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung das Eigentum an einem Fahrzeug erlangt, muss er dieses im Rahmen von § 852 Satz 1 BGB Zug um Zug an den Schädiger herausgeben. Er kann nicht im Wege eines "kleinen Schadensersatzes" auf die Herausgabe verzichten und einen Minderwert des Fahrzeuges ersetzt verlangen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 34/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 8 O 34/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:1215.8O34.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: § 852 BGB

Leitsätze

Hat der Geschädigte infolge einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung das Eigentum an einem Fahrzeug erlangt, muss er dieses im Rahmen von § 852 Satz 1 BGB Zug um Zug an den Schädiger herausgeben. Er kann nicht im Wege eines "kleinen Schadensersatzes" auf die Herausgabe verzichten und einen Minderwert des Fahrzeuges ersetzt verlangen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Weiter ergeht folgender Beschluss:

Der Streitwert beträgt

bis 19.10.2022: bis 35.000,00 €,

seither: bis 9.000,00 €.

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