Landgericht Münster, 2022-12-15, 8 O 212/22

8 O 212/22Kantonsgericht15.12.2022

Regest

Zur Darlegungslast eines Maklers, der von seinem Kunden wegen eines vermuteten Verstoßes gegen § 656c Abs. 1 BGB auf Rückzahlung des Maklerlohns in Anspruch genommen wird.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 212/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 8 O 212/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:1215.8O212.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: BGB § 656c; BGB § 656d; BGB § 812 Abs. 1

Leitsätze

Zur Darlegungslast eines Maklers, der von seinem Kunden wegen eines vermuteten Verstoßes gegen § 656c Abs. 1 BGB auf Rückzahlung des Maklerlohns in Anspruch genommen wird.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Weiter ergeht folgender Beschluss:

Der Streitwert beträgt 6.426,00 €.

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