Landgericht Münster, 2022-12-01, 8 O 242/22

8 O 242/22Kantonsgericht01.12.2022

Regest

Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage einer Einzugstelle gegen einen Arbeitgeber auf Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen, wenn diese Beträge zugleich Gegenstand eines bestandskräftigten Betriebsprüfungsbescheids der Deutschen Rentenversicherung sind.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 242/22 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-01

Aktenzeichen: 8 O 242/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:1201.8O242.22.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: SGB IV § 28 f; SGB X § 66

Leitsätze

Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage einer Einzugstelle gegen einen Arbeitgeber auf Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen, wenn diese Beträge zugleich Gegenstand eines bestandskräftigten Betriebsprüfungsbescheids der Deutschen Rentenversicherung sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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