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8 O 242/22•Landgericht Münster, 2022-12-01, 8 O 242/22
8 O 242/22Kantonsgericht01.12.2022
Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage einer Einzugstelle gegen einen Arbeitgeber auf Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen, wenn diese Beträge zugleich Gegenstand eines bestandskräftigten Betriebsprüfungsbescheids der Deutschen Rentenversicherung sind.
Entscheidungsdatum: 2022-12-01
Aktenzeichen: 8 O 242/22
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:1201.8O242.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: SGB IV § 28 f; SGB X § 66
Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage einer Einzugstelle gegen einen Arbeitgeber auf Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen, wenn diese Beträge zugleich Gegenstand eines bestandskräftigten Betriebsprüfungsbescheids der Deutschen Rentenversicherung sind.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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